Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Liefer-, Instandsetzungs-und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

(1) Auftrags- bzw. Einkaufs- bzw. sonstige Bedingungen des Käufers kommen nicht zur Anwendung, auch wenn sie mit den vorliegenden nicht in Widerspruch stehen. Abweichungen sowie Zusatzbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

(2) Es gelten nur die am Tage der Leistungserbringung gültigen Dienstleistungsverrechnungssätze, Preislisten und Preisgruppenschlüssel, welche sowohl bei unseren Servicetechnikern als auch während der Geschäftszeiten in unseren Geschäftsräumlichkeiten zur jederzeitigen Einsichtnahme aufliegen.

II. Lieferung

(1) Nur schriftlich vereinbarte Liefertermine sind bindend. Für nicht von uns zu vertretende Verzögerungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

(2) Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

III. Dienstleistung

(1) Arbeitszeit Die Berechnung erfolgt nach den unter Pkt.I (2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen.

(2) Fahrtkosten Die Berechnung erfolgt nach den unter Pkt.I (2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen.

(3) Ersatzteile Die Berechnung der eingebauten, übergebenen oder gelieferten Ersatzteile sowie des Kleinmaterials erfolgt nach den unter Pkt.I (2) genannten Preislisten bzw. Preisgruppenschlüssel. Wenn keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, werden Ersatzteile nur gegen Barzahlung ausgefolgt bzw. nur gegen Postnachnahme und Verrechnung der Versandkosten zum Versand gebracht. Ein Wiederverkäuferrabatt wird nur nach Vorlage eines brancheneinschlägigen Gewerbescheines und in der Folge nur nach Vorlage eines Ausfolgescheines eingeräumt. Der Umtausch oder die Rücknahme von Ersatzteilen ist ausgeschlossen, wenn diese gebraucht, beschädigt und/oder der Originalverpackung entnommen worden sind. Wir sind berechtigt, die beim Umtausch oder der Rücknahme von Ersatzteilen entstehenden Kosten gemäß den unter Pkt.I(2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen pauschal in Rechnung zu stellen. Werden Ersatzteile durch nicht gewerbsmäßig befugte und berechtigte Personen eingebaut oder sonst in welcher Weise immer verwendet, so haften wir nicht für die dadurch allenfalls entstehenden Schäden, insbesondere Folgeschäden und sind von jeder Gewährleistungs- und Garantieverpflichtung entbunden.

(4) Kostenvoranschlag Kostenvoranschläge werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet und sind kostenpflichtig sowie unverbindlich. Wenn innerhalb von zwei Wochen nach Erstellen des Kostenvoranschlages ein Instandsetzungsauftrag erteilt wird, erfolgt keine nochmalige Berechnung der Fahrtkosten.

(5) Allgemeines Wir sind nicht verpflichtet, das Kundengerät über den erteilten Reparaturauftrag hinaus auf mechanische oder elektrische Mängel zu prüfen. Stellen wir aber während der Instandsetzung über den Reparaturauftrag hinausgehende mechanische oder elektrische Mängel fest, oder zeigt sich, dass das Kundengerät nicht den bestehenden Sicherheitsvorschriften entspricht, ist die Behebung dieser Mängel automatisch ein Bestandteil des Reparaturauftrages. Die Abholung bzw. Übernahme des Gerätes ist nur unter Vorlage des Reparaturscheines und Barzahlung möglich. Verlangen Sie die Zusendung bzw. Zustellung des Gerätes, so erfolgt dies auf Ihre Rechnung und Gefahr. Ausgenommen von der Barzahlungspflicht und den Versandmodalitäten sind Instandsetzungen im Rahmen der Gewährleistung. Wird das Gerät nach Fertigstellung der Instandsetzung oder des Kostenvoranschlages nicht innerhalb eines Monates ab Verständigung abgeholt, so berechnen wir gemäß den unter Pkt.I(2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen eine Administrations- und Lagergebühr. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Verständigung sind wir berechtigt, das Gerät nach unserer Wahl zu verwerten und aus dem Erlös die aufgelaufenen Kosten und sonstigen Forderungen abzudecken.

IV. Zahlung

(1) Sämtliche Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig.

(2) Zur Annahme von Wechsel und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Sie erfolgt jedenfalls nur zahlungshalber. Bei Entgegennahme von Wechsel durch uns verrechnen wir Diskont/-zinsen und Spesen unserer Bank. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest. Zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung sind Sie nur wegen solcher Gegenforderungen oder Beanstandungen berechtigt, die von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind. Es liegt an unserer Entscheidung, auf welche fälligen Forderungen wir Zahlungen anrechnen.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß den unter Pkt.I(2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen verrechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Bankkonto maßgeblich.

(4) Bei Zahlungsverzug werden, soferne nicht höhere Kosten (z.B. Anwalts- und/oder Inkassobürokosten) entstanden sind, unsere damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, gemäß den unter Pkt.I(2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen, pro Zahlungserinnerung pauschal berechnet.

(5) Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer, durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zu betriebenen Forderung stehen.

V. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der gelieferten Waren entsteht Miteigentum im Verhältnis der beiderseitigen Wertanteile an den verarbeiteten Sachen. Bei Weiterveräußerung der gelieferten Waren, im bearbeiteten oder unbearbeiteten Zustand, an Dritte bleibt das Vorbehaltseigentum zu unseren Gunsten aufrecht.

VI. Gewährleistung

Wir haften für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Beginn jeweils mit Ausstellungsdatum der Dienstleistung- bzw. Barverkaufsrechnung. Dies gilt nicht bei Fehlern, die den Wert oder die Brauchbarkeit der Ware nicht oder nur unerheblich mindern.

VII. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder aus allen anderen Gründen sind stets ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das gilt auch für Ansprüche wegen Sachschäden nach § 9 Produkthaftungsgesetz. VIII. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten, insbesondere für jene aus dem jeweils gegenständlichen Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber bzw. Besteller, ist ausschließlich das für unseren Betriebsstandort zuständige Gericht zuständig.